Freiheit kann man nicht kaufen
Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten sowie weiteren Geheimnisträger sei ferner nur noch "bei ganz sorgfältiger Entscheidung im Einzelfall abzuhören". Der nachträgliche Rechtsschutz soll zudem verbessert werden, indem bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Benachrichtigungspflichten eingeführt und spezifisch konkretisiert werden. Bislang sind diese etwa beim Einsatz des IMSI-Catchers nicht vorhanden gewesen. Gerichte sollen die Einhaltung der Informationspflichten zudem kontrollieren. Betroffene können dem Entwurf nach auch ohne verfahrensrechtliche Hürden gegen Observationen klagen.

Aber auch

Von einer Umsetzung der Richtlinie auf "niedrigstem Level" könne keine Rede sein, da im Gegensatz zu den Vorgaben jeder Verdacht einer am Telefon oder im Internet begangenen Straftat eine Datenabfrage rechtfertigen soll. Ferner dürften bislang nur Abrechnungsdaten gespeichert werden. Diese müssten auf Wunsch monatlich gelöscht werden – anstatt erst nach einem halben Jahr, wie von Zypries geplant. Die meisten Daten auf der Wunschliste der Ministerin dürften bislang überhaupt nicht gespeichert werden, etwa Positionsdaten von Handys oder Verbindungsdaten zum Surfen im Internet oder zum E-Mail-Versand.

Einerseits muss die Regierung die Vorratsspiecherung von Daten wegen des EU Rechts umsetzen, andererseits fragt man sich, was man mit all den Daten überhaupt will. Und wenn man nicht mehr "Eis-Bombe" am Telefon sagen kann, ohne dass gleich diverse Tonbänder anspringen, kann das ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein.

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