am Mittwoch, 28. Juni 2006, 14:43 im Topic 'Schrauben anziehen'
Wie Schäuble erläuterte, darf derzeit etwa das Bundeskriminalamt erst aktiv werden, wenn es einen "strafprozessualen Anfangsverdacht" gebe. Diese Bedingung soll nun wegfallen. Ermittlungen ohne Verdacht