am Freitag, 7. Juli 2006, 18:18 im Topic 'Wirtschaft is the new Tlaloc'
Ebenso führt T-Online an, weitere Dienste im Netz anzubieten, für deren Abrechnung die gespeicherten Daten notwendig seien. Den Urteilen kam T-Online im engsten möglichen Sinn nach: Die Verbindungsdaten Voss' lösche man zwar innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Fristen, die anderer Kunden jedoch keinesfalls. Zur Löschung der Daten Voss' seien darüberhinaus "manuelle Eingriffe" in das System notwendig: T-Online schafft es offenbar nicht, Verbindungsdaten eines Users automatisiert nach Verbindungsende zu löschen.
Wie die Telekom sich bei der Vorratsspeicherung anbiedert.
Wie die Telekom sich bei der Vorratsspeicherung anbiedert.