Freiheit kann man nicht kaufen
Samstag, 8. Juli 2006
Deshalb sollen der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über das Internet" - dazu gehört auch das Mithören in so genannten Chat-Rooms - und die Beobachtung von extremistischen Homepages in das Gesetz ausdrücklich mit aufgenommen werden. All dies unterliege strengen rechtsstaatlichen Maßstäben und einer wirksamen parlamentarische Kontrolle, versicherte der FDP-Politiker. Ein Eingriff in den geschützten Wohnraum sei mit einer solchen Maßnahme nicht verbunden.

Der große Lauschangriff kommt auf Umwegen

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Ebenso führt T-Online an, weitere Dienste im Netz anzubieten, für deren Abrechnung die gespeicherten Daten notwendig seien. Den Urteilen kam T-Online im engsten möglichen Sinn nach: Die Verbindungsdaten Voss' lösche man zwar innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Fristen, die anderer Kunden jedoch keinesfalls. Zur Löschung der Daten Voss' seien darüberhinaus "manuelle Eingriffe" in das System notwendig: T-Online schafft es offenbar nicht, Verbindungsdaten eines Users automatisiert nach Verbindungsende zu löschen.

Wie die Telekom sich bei der Vorratsspeicherung anbiedert.

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Beim nächsten Fernsehvertrag für die deutsche Bundesliga gilt nämlich das Gleiche. Eine von der "Deutschen Fußball-Liga" (DFL) beauftragte Firma produziert die Bilder, die die Sender dann zu übernehmen haben. Kann man sich eine größere Kapitulation des Fernsehjournalismus vorstellen? Fanproteste gegen den eigenen Verein, wie sie im Bundesligaalltag oft genug vorkommen, werden also wohl keine Chance mehr haben ins Bild zu kommen, und wenn, dann nur aus liberaler Großzügigkeit. Pressefreiheit aber, wie Klein Fritzchen sie im Sozialkunde-Unterricht mal gelernt hat, ist das nicht. Für das Quotengeschenk Fußball geben die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sie einfach so her.

Wie das Fernsehen vorgaukelt, "alles" zu zeigen und doch immer weniger überträgt.

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