Freiheit kann man nicht kaufen
Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen "aus praktischen Gründen" nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

Die SZ ist die einzige überregionale Zeitung, die das Rückgrat hat, sich offen einen dezidierte Meinung zu erlauben. Auch das ist ganz schön traurig.

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