Freiheit kann man nicht kaufen
Sonntag, 28. Januar 2007
Schon vor gut 150 Jahren warnten liberale Denker wie Alexis de Tocqueville und John Stuart Mill, dass die Freiheit in der Demokratie ganz anderen Angriffen ausgesetzt sei als in der Despotie. Eine demokratische Regierung handelt im Interesse der Mehrheit und nicht einer machthungrigen Minderheit. Der Tyrannei der Vielen aber kann sich der Einzelne kaum noch entziehen. Denn sie begründet ihre Herrschaft mit dem Wohl der Allgemeinheit.

Die Selbstregierung des Volkes, schrieb Mill, bedeute ja keineswegs „die Regierung jedes einzelnen über sich selbst, sondern jedes einzelnen durch alle übrigen“. Sperrt sich der Einzelne gegen das Allgemeinwohl, stellt er sich gegen sein eigenes. Mehr noch als der gesetzliche Zwang wirke der soziale Druck als gleichschaltende Kraft. Denn er bringe den Einzelnen dazu, den Verlust der Entscheidungsfreiheit als Frucht eigener Überzeugung anzusehen.


Kein schlechter Artikel in der "Welt" über die Aufgabe von bürgerlichen Freiheitsrechten.

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Donnerstag, 18. Januar 2007
Seit den 90er Jahren ist eine zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes zu beobachten. Orte wie der Potsdamer Platz oder die Schönhauser Allee Arcaden sehen zwar aus wie öffentliche Räume, sie sind aber Eigentum von Unternehmen und damit keine Orte freier Meinungsäußerung mehr.

Mercedes Bunz, Chefredakteurin der "Zitty" über die moderne Überwachung.

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Freitag, 8. Dezember 2006
Darin wurde junge Welt nach einem gerichtskritischen Bericht über die erste Verfügung ausdrücklich verboten, über den Rechtsstreit zu berichten oder berichten zu lassen. Der Kriminalbeamte, der im Fernsehen auftrat und über den bereits ein Buch erschien, mit dem sich unter anderem Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments beschäftigten, sei keine Person der Zeitgeschichte. Nach der Logik des Gerichts besteht kein öffentliches Interesse an dem Prozeß.

Seit wann dürfen eigentlich Gerichte darüber entscheiden, ob und wann man über ihre Arbeit berichtet?

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Mittwoch, 22. November 2006
Die Bundesregierung hat eine weitgehende Straffreiheit von Journalisten für die Veröffentlichung geheimer Dokumente abgelehnt und die umstrittene Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" verteidigt. "Ein Journalistenprivileg kann es unseres Erachtens nicht geben", sagte Justizstaatssekretär Lutz Diwell bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe. Der Anwalt von "Cicero"- Chefredakteur Wolfram Weimer, Alexander Ignor, kritisierte die Durchsuchung der Redaktion durch die Potsdamer Justiz im September 2005 dagegen als Verletzung der Pressefreiheit.

Dem Staat sei es zwar unbenommen, die Geheimhaltung vertraulicher Dokumente an der Quelle, also bei seinen Bediensteten durchzusetzen, sagte Ignor. Würden aber Journalisten allein wegen der Entgegennahme und Veröffentlichung solcher Informationen mit Strafverfolgung überzogen, dann hätte es der Staat in der Hand, bestimmte Informationen beliebig dem öffentlichen Diskurs zu entziehen.


Es ist traurig, wie schnell manche Rechte nieder gemacht werden.

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Samstag, 9. September 2006
Und jetzt die Journalisten
Nein, Freunden von Bush sollte man beim Filen nicht zu nahe kommen. Vor allem nicht, wenn sie große Firmen sind.

Ein Filemmacher und sein Produzent durften jetzt bei der Homeland Security zum Verhör zur Befragung antreten, weil sie bei einer Doku über Hurricane Katrina die Kamera zu fest auf eine Exxon-Sicherheitseinrichtung (watever that is) gehalten haben.

Zitat:
During questioning by Homeland Security, Palast asked, “Hey, aren’t you supposed to be looking for Osama? Or for guys with exploding shoes? … We’re journalists.” At Palast’s request, Homeland Security confirmed that Louisiana is, indeed, still part of the USA but did not respond when asked if the First Amendment applies there.

Viel Vergnügen beim Film I und Teil II.

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Donnerstag, 13. Juli 2006
Was tatsächlich beabsichtigt ist: Der Fotograf muss sämtliche Rechte an seinen Fotos abtreten, er muss sogar die Negative der Fotos der Agentur übergeben, und er darf damit rechnen, dass die Herren über die Bilder mit denen machen, was sie wollen: "Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dieser Vereinbarung uneingeschränkt an Dritte zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, Sublizenzen zu erteilen oder in anderer Weise hierüber zu verfügen, ohne dass es einer Mitteilung an Sie bedarf". Auf gut Deutsch: Mit den Bildern, die ein Pressefotograf bei einem Konzert schießt, kann eine Agentur oder Künstlervertretung noch einen hübschen Reibach machen, vor allem bei Fanartikeln.

Wie die Presse an ihrer Berichterstattung gehindert wird.

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