Freiheit kann man nicht kaufen
Dienstag, 7. November 2006
Er habe gegen die Anti-Terror-Datei erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Mit ihr würden selbst Bürger als Risikofaktoren behandelt, die keinen Anlass dafür gegeben haben. Durch die geplante Anti-Terror-Datei werden nach Angaben von Schaar die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft. Er befürchtet aus seiner Erfahrung, dass eine solche Struktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird und damit das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten durchbrochen wird. "

Das sagt nicht irgendein linker Spinner sondern Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz

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Die sechs Probanden, die im März bei einer Phase-I-Studie eines monoklonalen Antikörpers lebensbedrohliche erkrankten, nachdem ihnen der Wirkstoff TGN1412 der deutschen Pharmafirma TeGenero aus Würzburg verabreicht worden war, kämpfen noch um ihre Entschädigung."

Dafür gehts allen anderen gut.

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