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Freitag, 8. Dezember 2006
am Freitag, 8. Dezember 2006, 19:50 im Topic 'JournalistenTerroristen'
Darin wurde junge Welt nach einem gerichtskritischen Bericht über die erste Verfügung ausdrücklich verboten, über den Rechtsstreit zu berichten oder berichten zu lassen. Der Kriminalbeamte, der im Fernsehen auftrat und über den bereits ein Buch erschien, mit dem sich unter anderem Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments beschäftigten, sei keine Person der Zeitgeschichte. Nach der Logik des Gerichts besteht kein öffentliches Interesse an dem Prozeß.
Seit wann dürfen eigentlich Gerichte darüber entscheiden, ob und wann man über ihre Arbeit berichtet?
Seit wann dürfen eigentlich Gerichte darüber entscheiden, ob und wann man über ihre Arbeit berichtet?
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