Freiheit kann man nicht kaufen
Dienstag, 19. Dezember 2006
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. "

Tschüss, Rechtsstaat. War nett mit Dir.

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