Freiheit kann man nicht kaufen
Mittwoch, 20. Dezember 2006
Das Gesetz soll die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Laut Wolf sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem NRW-Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben, also für so genannte Online-Durchsuchungen.

Zusammen mit dem Gesetz aus dem Posting darunter, ist das eine interessante Mischung

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren