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Dienstag, 6. März 2007
am Dienstag, 6. März 2007, 13:07 im Topic 'Die desinformierte Informationsgesellschaft'
Entsprechend einer alten Forderung der Musikindustrie hält es der Ausschuss auch für nicht erforderlich, dass Rechtehalter dem Entwurf zufolge zunächst eine richterliche Genehmigung für die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift eines Nutzers hinter einer IP-Adresse einholen müssen. Insgesamt treibt die Rechtspolitiker die Sorge um, "dass das Ziel der Richtlinie nicht erreicht und der in einer wissensbasierten Volkswirtschaft "auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit" bedeutsame Schutz für die Rechteinhaber "nicht verbessert wird".
Mit anderen Worten: jeder kann seitens der "Rechteinhaber" auf Verdacht überprüft werden. Wie die Musikindustrie heute schon mit diesen Dingen umgeht, ist kein Geheimnis.
Mit anderen Worten: jeder kann seitens der "Rechteinhaber" auf Verdacht überprüft werden. Wie die Musikindustrie heute schon mit diesen Dingen umgeht, ist kein Geheimnis.
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