Freiheit kann man nicht kaufen
Mittwoch, 28. März 2007
Der arbeitslose Mann beantragte einstweiligen Rechtsschutz und argumentierte, dass es sich bei dem Auto um Vermögen handele. Dieses sei im Rahmen der Vermögensfreibeträge der Eheleute von jeweils 13.000 Euro geschützt. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab. Der durch den Gewinn des Autos erzielte Wert dürfe als Einkommen des Antragstellers angerechnet werden. Einkommen sei dasjenige, was der Hilfebedürftige während des Zahlungszeitraumes wertmäßig dazu erhalte, teilte das Gericht mit."

Hartz IV ist der schlimmste totalitäre Auswuchs, den man sich bisher vorstellen konnte.

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Die lauthals gepriesene neue Freiheit des Web 2.0 mit Meinungsfreiheit für jedermann war gestern. Wer anderen künftig dazu Gelegenheit durch Foren im Internet oder durch Kommentare zu seinen Blogs auf der persönlichen Homepage gibt, handelt gefährlich, quasi unter Strafvorbehalt . "

Vielleicht etwas hart fomuliert, aber das Urteil zur Haftung eines Foreninhaber ist schon eher unschön, weil es bedeutet, dass er bei jeder Beschwerde reagieren, egal ob die Beschwerde gerechtfertig ist, oder nicht. Wenn man will, kann man mittels ungerechtfertigter Beschwerden die Meinungsvielfalt in Blogs und Foren lahm legen.

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