Freiheit kann man nicht kaufen
I

Der Wahlprüfungsausschuß des Rheinland-Pfälzischen Landtags hat den Einspruch eines Bürgers gegen die Verwendung von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 26. März 2006 zurückgewiesen. Der Wähler hatte beanstandet, dass die Geräte zur elektronischen Stimmerfassung und -auszählung Manipulationen ermöglichten und er nicht wissen könne, ob seine per Knopfdruck abgegebene Stimme auch tatsächlich gezählt worden sei.


II.

Das BMI hingegen beruft sich auf die technische Prüfung der Wahlgeräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Die PTB orientiere sich bei der Prüfung "strikt an der Bundeswahlgeräteverordnung". Und wo diese keine Festlegungen träfe, werde "bei der Prüfung der Wahlgeräte ein Maßstab angelegt, mit dem mindestens ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleistet wird wie bei der konventionellen Wahl". Aus der Stellungnahme geht allerdings nicht hervor, dass diese Aussage jemals quantifiziert wurde. Die Prüfunterlagen der PTB sind nicht öffentlich. Ein diesbezügliches Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz wies die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde kürzlich aufgrund des Widerspruchs der Herstellerfirma Nedap zurück.

Wie man aus einer freien und geheimen Wahl eine Farce machen könnte.

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