Freiheit kann man nicht kaufen
Die Firma Nedap baut das Gerät und liefert es an den Kunden aus. Durch eine nach §2 Abs. 6 der Bundeswahlgeräteverordnung vorgeschriebene, auf der Rückseite des Geräts aufgeklebte Baugleicheitserklärung versichert der Hersteller, dass das Gerät baugleich zu dem angegebenen zugelassenen Baumuster ist.

Ja, nee, klar. Das Gerät ist nicht manipuliert, isch schwör!!1!


Wie sicher sind die neuen Wahlcomputer?

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