am Dienstag, 19. Dezember 2006, 18:08 im Topic 'Schrauben anziehen'
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. "
Tschüss, Rechtsstaat. War nett mit Dir.
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