Freiheit kann man nicht kaufen
Dienstag, 17. Oktober 2006
HSG Wahlsysteme bietet noch ein paar letzte schwache Abwehrargumente: "Die Wahlgeräte werden immer in einer 'geschützten Umgebung' gelagert, vorbereitet und betrieben." Damit muss offenbar der Keller des Rathauses gemeint sein, in dem, nur geschützt von einem Billig-Schließzylinder aus dem Baumarkt, die Nedap-Wahlcomputer zusammen mit den Putzmitteln gelagert werden. Der Schutzwert der üblicherweise verwendeten Schlösser ist selbst gegenüber einem ungeübten Angreifer marginal, wie hinlänglich bekannt ist.

Aber es gibt ja noch das bewährte Konzept der Abschreckung: "Eine Manipulation der Geräte, gleich an welcher Stelle im Prozess, ist gesetzeswidrig und wird strafrechtlich verfolgt!" Dass ein Wahlmanipulator selbstverständlich nicht entdeckt werden möchte, scheint Herrn Schulze Geiping komplett entgangen zu sein. Und das, obwohl er doch auf technischer Ebene erkannt hat, dass ein Wahlcomputer die Entdeckung von Manipulationen praktisch unmöglich macht. "Manipulationsversuche können bei technischen Geräten nie ausgeschlossen werden, isoliert betrachtet mögen sie sogar Erfolg haben", so Schulze Geiping.

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