Freiheit kann man nicht kaufen
Sonntag, 29. Oktober 2006
Die Installation der Software-Wanze soll nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen. Die Internetprovider der überwachten Personen sollen das Programm dann auf deren Rechner schleusen. Das Programm speichert die abgehörten Daten ab und sendet sie in kleinen, unauffälligen Paketen an einen Server. Wird der PC vor Ende der Übertragung abgeschaltet, nimmt das Programm diese nach dem nächsten Start wieder auf.

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Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" zu geben haben. "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu", heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte.

Und zwar an "Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Mit anderen Worten - alle elektronischen Daten aus Surfverhalten, Handynutzung etc. können und sollen gespeichert werden, egal ob eine Straftat bzw. auch nur der Verdacht zu einer Straftat vorliegt oder nicht.

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