am Mittwoch, 17. Januar 2007, 18:52 im Topic 'Schrauben anziehen'
Es ist zu erwarten, dass das Plenum des Bundestags bei der für den morgigen Donnerstag geplanten Verabschiedung des ElGVG die Empfehlung der Wirtschaftspolitiker übernehmen wird. Demnach müssten die Anbieter von Tele- und Mediendiensten künftig Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für Präventionszwecke herausrücken.
Und völlig unklar ist, was ein "Präventionszweck" ist. Wenn jemand mal fragt, wie es soweit kommen konnte... in dem man zuschaut.
Und völlig unklar ist, was ein "Präventionszweck" ist. Wenn jemand mal fragt, wie es soweit kommen konnte... in dem man zuschaut.