Freiheit kann man nicht kaufen
Montag, 21. August 2006
Was war? Du warst kurz weg …
Aus der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 18.08.2006: „Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 35 000 Mobilfunkanschlüsse abgehört - so viele wie nie zuvor. Doch wer etwas zu verbergen hat, kauft sein Handy unter falschem Namen. Ermittler stehen deshalb vor dem Problem, dass überwachte Personen häufig mit Handys telefonieren, deren Rufnummern nicht bekannt sind. In solchen Fällen kann der IMSI-Catcher helfen. Polizei und Nachrichtendienste nutzen dieses Gerät, um anonyme Handys direkt abzuhören. Zudem kann das Gerät die IMSI-Nummer (International Mobile Subscriber Identity) des Handys ermitteln und somit den Käufer zurückverfolgen. Jede SIM-Karte hat eine eindeutige IMSI-Nummer. Um sie zu erfassen, muss der IMSI-Catcher den Mobilfunkverkehr allerdings völlig lahm legen, deshalb ist sein Einsatz bisher nur in Ausnahmen erlaubt, also bei Terrorverdacht oder ausländischer Spionage. Nun soll der Einsatz ausgeweitet werden. Der Entwurf des Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes der Bundesregierung sieht vor, den IMSI-Catcher künftig auch zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen einzusetzen […] "Mit dem neuen Gesetz würde der IMSI-Catcher zum Standardinstrument der Ermittlungsbehörden", sagt Johann Bizer vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein. Das sei "völlig unverhältnismäßig", zumal auch Daten unbeteiligter Handynutzer erfasst und gespeichert würden, die in der Nähe sind. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese in die Ermittlungen geraten. Zudem seien Störungen der Mobilfunknetze zu befürchten, sagt Bizer. […] “

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(...) Kanzlerin Merkel lobte den schnellen Ermittlungserfolg durch Videoüberwachung (...)

Wie die Rhetorik uns langsam darauf vorbereitet.

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Seit Anfang des Jahres müssen sich Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, mehr Transparenz gefallen lassen. Dafür sorgt das Informationsfreiheitsgesetz, das noch von der rot-grünen Bundestagsmehrheit verabschiedet worden ist. Deutschland habe als einer der letzten Staaten der EU endlich den "obrigkeitsstaatlichen Zopf des Amtsgeheimnisses" abgeschnitten, freute sich Michael Konken, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, bei der Verabschiedung des Gesetzes. Doch die Praxis nach einem halben Jahr IFG gibt nur bedingt Anlass zur Freude. Wirklich brisantes Material, das für Journalisten interessant wäre, rücken die Behörden weiterhin nicht heraus.

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