Freiheit kann man nicht kaufen
Mittwoch, 20. Dezember 2006
Das Gesetz soll die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Laut Wolf sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem NRW-Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben, also für so genannte Online-Durchsuchungen.

Zusammen mit dem Gesetz aus dem Posting darunter, ist das eine interessante Mischung

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Dienstag, 19. Dezember 2006
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. "

Tschüss, Rechtsstaat. War nett mit Dir.

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Samstag, 16. Dezember 2006
Ja, natürlich. Wir werden von einer Exekutive regiert, der wir nicht zugestimmt haben. Wir haben zwar die Abgeordneten ins Parlament hineingewählt, aber das Parlament hat in ganz entscheidenden Fragen überhaupt nichts zu melden. In der Entscheidung über Krieg und Frieden, wie beispielsweise in der Frage des Irak-Krieges, gibt es in Großbritannien eine königliche Prerogative, ein Vorrecht, das vom Premierminister im Namen der Krone ausgeübt wird: vom römischen Recht her betrachtet, ein klarer Fall von Sklaverei. Außerdem folgen die Abgeordneten der Parteidisziplin, obwohl wir sie als Abgeordnete und nicht als Funktionäre von Parteien gewählt haben.

Sehr spannendes Interview mit Quentin Skinner über die Freiheit eines römischen Sklaven und warum Thomas Hobbes heute so beliebt ist.

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Samstag, 9. Dezember 2006
Ich empfinde das wirklich als Schlag ins Gesicht. Weder hat es das Innenministerium für nötig gehalten, seine offensichtlich fehlerhafte Stellungnahme gegenüber dem Ausschuß zu korrigieren, noch haben sich die Mitglieder des Ausschusses mit den ihnen nachweislich vorliegenden Informationen auch nur ansatzweise auseinandergesetzt. Offensichtlich werden wir mit unseren Bedenken nicht einmal ausreichend ernst genommen, daß es für neue Lügen reicht, ein wenig Cut&Paste ist alles, was diesen Damen und Herren unsere Demokratie noch wert ist.

Ein schlechter Tag für Demokratie, sollte man meinen, aber wahrscheinlich ist das gar nicht so. Es ist ein normaler Tag für einen Ausschuss, der solche Fragen entscheidet.

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Freitag, 8. Dezember 2006
Darin wurde junge Welt nach einem gerichtskritischen Bericht über die erste Verfügung ausdrücklich verboten, über den Rechtsstreit zu berichten oder berichten zu lassen. Der Kriminalbeamte, der im Fernsehen auftrat und über den bereits ein Buch erschien, mit dem sich unter anderem Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments beschäftigten, sei keine Person der Zeitgeschichte. Nach der Logik des Gerichts besteht kein öffentliches Interesse an dem Prozeß.

Seit wann dürfen eigentlich Gerichte darüber entscheiden, ob und wann man über ihre Arbeit berichtet?

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Donnerstag, 7. Dezember 2006
Laut «Stern» wurde die Überwachung des Anwaltstelefons im Januar 2006 angeordnet. Insgesamt seien sechs Gespräche protokolliert worden. Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete ergänzend, bei einer Aufzeichnung handele es sich um den Text einer SMS. Unter den Telefonaten seien allein drei Gespräche gewesen, die Anwalt Gnidjic mit den «Stern»-Journalisten Katja Gloger und Hans-Martin Tillack geführt habe

Siehe auch den Eintrag vom 14. Juli 2006

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Freitag, 1. Dezember 2006
Der Bundestag hat nach langem Streit die Schaffung einer Anti-Terror-Datei gebilligt. In ihr werden Daten von 38 Polizeibehörden und Geheimdiensten eingespeist. Dabei wird zwischen einer Index-Datei mit Grunddaten über verdächtige Personen und einer erweiterten Datei mit Angaben wie Telefon- und Bankverbindungen, Religionszugehörigkeit, Fahr- und Flugerlaubnissen, Fertigkeiten im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen, besuchten Orten und Angaben zu bestimmten Gruppierungen unterschieden.

Die erweiterte Datei soll für die beteiligten Behörden nur im "Eilfall zur Abwehr einer akuten Gefahr" abrufbar sein. Gegner fürchten eine Vermischung der Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten, Befürworter hoffen auf Erfolge im Kampf gegen den Terror.


Bleibt die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht

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