Freiheit kann man nicht kaufen
Sonntag, 9. Juli 2006
Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgehe, sollten Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das durch Zahlungen aus ihren einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen sei. Zum anderen würden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe korrigiert, um der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken.

In der SZ vom Wochenende wird man deutlicher. Leider ist der Artikel nur als E-Paper zu bekommen.

"Prozesskostenhilfe erhält nur der, der auch Anspruch auf Sozialhilfe hat - nach akribischer Ausforschung aller Sozial- und Finanzdaten.
[...]
Jegliches Einkommen und Vermögen das über dem Existenzminumum liegt, muss zur Finanzierung eines Prozesses eingesetzt werden. Notfalls soll man auch seine Altersversorung verscherbeln müssen
[...]
Ein Bedürftiger geht zur Durchsetzung von Ansprüchen die sein Existenzminimum sicher sollen [...] vor Gericht; das Gericht gewährt ihm hierf+ür Prozesskostenhilfe. Wenn der Bedürftige den Prozess gewinnt und die vom Gegner geforderten Zahlungen erhält, muss sie an die Staatskasse herausrücken, um damit die ihm gewährte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen.
[...]
Wer Prozesskostenhilfe erhält soll künftig eine Gebühr von 50 Euro bezahlen."

Dies ist eine Gesetzesvorlage des Bundesrates, noch kein Gesetz

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I

Der Wahlprüfungsausschuß des Rheinland-Pfälzischen Landtags hat den Einspruch eines Bürgers gegen die Verwendung von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 26. März 2006 zurückgewiesen. Der Wähler hatte beanstandet, dass die Geräte zur elektronischen Stimmerfassung und -auszählung Manipulationen ermöglichten und er nicht wissen könne, ob seine per Knopfdruck abgegebene Stimme auch tatsächlich gezählt worden sei.


II.

Das BMI hingegen beruft sich auf die technische Prüfung der Wahlgeräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Die PTB orientiere sich bei der Prüfung "strikt an der Bundeswahlgeräteverordnung". Und wo diese keine Festlegungen träfe, werde "bei der Prüfung der Wahlgeräte ein Maßstab angelegt, mit dem mindestens ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleistet wird wie bei der konventionellen Wahl". Aus der Stellungnahme geht allerdings nicht hervor, dass diese Aussage jemals quantifiziert wurde. Die Prüfunterlagen der PTB sind nicht öffentlich. Ein diesbezügliches Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz wies die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde kürzlich aufgrund des Widerspruchs der Herstellerfirma Nedap zurück.

Wie man aus einer freien und geheimen Wahl eine Farce machen könnte.

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Samstag, 8. Juli 2006
Deshalb sollen der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über das Internet" - dazu gehört auch das Mithören in so genannten Chat-Rooms - und die Beobachtung von extremistischen Homepages in das Gesetz ausdrücklich mit aufgenommen werden. All dies unterliege strengen rechtsstaatlichen Maßstäben und einer wirksamen parlamentarische Kontrolle, versicherte der FDP-Politiker. Ein Eingriff in den geschützten Wohnraum sei mit einer solchen Maßnahme nicht verbunden.

Der große Lauschangriff kommt auf Umwegen

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Ebenso führt T-Online an, weitere Dienste im Netz anzubieten, für deren Abrechnung die gespeicherten Daten notwendig seien. Den Urteilen kam T-Online im engsten möglichen Sinn nach: Die Verbindungsdaten Voss' lösche man zwar innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Fristen, die anderer Kunden jedoch keinesfalls. Zur Löschung der Daten Voss' seien darüberhinaus "manuelle Eingriffe" in das System notwendig: T-Online schafft es offenbar nicht, Verbindungsdaten eines Users automatisiert nach Verbindungsende zu löschen.

Wie die Telekom sich bei der Vorratsspeicherung anbiedert.

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Beim nächsten Fernsehvertrag für die deutsche Bundesliga gilt nämlich das Gleiche. Eine von der "Deutschen Fußball-Liga" (DFL) beauftragte Firma produziert die Bilder, die die Sender dann zu übernehmen haben. Kann man sich eine größere Kapitulation des Fernsehjournalismus vorstellen? Fanproteste gegen den eigenen Verein, wie sie im Bundesligaalltag oft genug vorkommen, werden also wohl keine Chance mehr haben ins Bild zu kommen, und wenn, dann nur aus liberaler Großzügigkeit. Pressefreiheit aber, wie Klein Fritzchen sie im Sozialkunde-Unterricht mal gelernt hat, ist das nicht. Für das Quotengeschenk Fußball geben die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sie einfach so her.

Wie das Fernsehen vorgaukelt, "alles" zu zeigen und doch immer weniger überträgt.

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Dienstag, 4. Juli 2006
Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus können zukünftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern.
[..]

Entsprechendes gilt für den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zur Identifikation von Mobiltelefonen.


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Erkl. IMSI Catcher

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Mittwoch, 28. Juni 2006
Das Schlimme ist, daß wir zu einem Volk der Verdächtigen werden. Wir sind wirklich schon in einem Überwachungsstaat. Die Fußballweltmeisterschaft hat das noch einmal deutlich gemacht, wo also Hilfspersonal der Prüfung des Verfassungsschutzes unterzogen wird. Der Radikalenerlaß ist also wieder da für Putzfrauen und Feuerwehrleute in den Stadien. Weil man die "Verdächtigen" nicht kennt, bezieht man also den normalen Bürger ein. Im Grunde müssen wir in vielen Situationen nachweisen, daß wir nicht verdächtig sind. Die Verdachtsabhängigkeit von Fahndung zerrinnt und verliert sich im Nebel. Jetzt wird auf Teufel komm raus gefahndet.

(...)

Einerseits wird dafür plädiert, daß der Einzelne mehr Verantwortung zu übernehmen habe bei der Altersversorgung, der Gesundheitsvorsorge beispielsweise, daß der Staat sich also zurückzieht, andererseits haben wir den bevormundenden, überwachenden Staat im Bereich der "Inneren Sicherheit", und die neue Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus wird einfach benutzt von den Konservativen, um immer neue Forderungen zu stellen.
Ex-Innenminister Gerhard Baum

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Es gibt viel mehr Widerstand als öffentlich und überregional bekannt wird. Die großen Medien mauern, sie gehören zu den Privatisierungsgewinnlern. Ich erfahre sehr viel an Widerstand, weil ich mit vielen Bürgerinitiativen gegen Privatisierung und zahlreichen Stadträten und Abgeordneten in Kontakt bin. Ich habe aber keine Möglichkeit, dies in großen Medien darzustellen. Werner Rügemer über Privatisierungen und die damit nicht verbundene Freiheit

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Wie Schäuble erläuterte, darf derzeit etwa das Bundeskriminalamt erst aktiv werden, wenn es einen "strafprozessualen Anfangsverdacht" gebe. Diese Bedingung soll nun wegfallen. Ermittlungen ohne Verdacht

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„Die Pressefreiheit ist nicht absolut, auch die Geheimhaltungsinteressen des Staates haben Verfassungsrang" Wolfgang Schäuble, Innenminister

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Samstag, 24. Juni 2006
"Die Reichen produzieren Armut in zweifacher Weise: einmal absolut, weil sie Arbeiter dazu zwingen, Luxusgüter herzustellen, was notwendig eine Verringerung der Produktion der lebensnotwendigen Güter bewirkt, die aufgrund der mit jeder Verknappung einhergehenden Preissteigerung unbedingt auf Kosten der wirtschaftlich Schwachen geht. Zum anderen relativ, weil der Anblick bislang unbekannter Luxusgenüsse, den Armen dazu bringt, sich für unglücklich zu halten."

Peter Hartz Jean-Jacques Rousseau

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